Tief- und Pflasterarbeiten
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Immer Baugrundgutachten machen lassen!
Jeder Hausbau beginnt mit dem Bodenaushub.
Deshalb spielt die Qualität von Grund und Bo-
den auch eine wichtige Rolle beimBauen. Gera-
de Käufer von Schlüsselfertigimmobilien, so der
Verband Privater Bauherren (VPB), vertrauen oft
leichtgläubig dem beauftragten Bauunterneh-
men und hoffen, er werde sich um Dinge wie
Aushub und Bebaubarkeit des Bodens schon
kümmern – und alles sei im Komplettpreis ein-
geschlossen. Dies ist aber oft nicht der Fall: Im
Schlüsselfertig-Preis enthalten ist grundsätzlich
immer nur, was vorher auch vertraglich verein-
bart wurde. Alles andere, jede unvorhergesehe-
ne Zusatzleistung, kostet extra.
Häufig fehlen im Vertrag wichtige Details, wie
etwa das Baugrundgutachten. Das Gutachten
ist aber unentbehrlich, denn es zeigt, wie der
Baugrund auf dem eigenen Grundstück tat-
sächlich beschaffen ist, ob Bodenfeuchte oder
drückendes Grundwasser, Fels oder nicht trag-
fähiger Boden vorhanden ist, oder gar mit Alt-
lasten aus der gegebenenfalls vorher vorhan-
denen Bebauung gerechnet werden muss.
Besonders aufmerksam sollte der Käufer sein,
falls in dem Baugebiet vorher Gewerbebetrie-
be standen. Hier hilft oft ein Blick in das Um-
weltkataster der Kommune. Erst wenn klar ist,
worauf gebaut wird, kann der Unternehmer
seriös kalkulieren, was Aushub, eventuelle Bo-
densanierung und Kellerkonstruktion tatsäch-
lich kosten. Trotzdem, so warnt der VPB, sind
diese Baugrundgutachtenmeist nicht Bestand-
teil der Verträge. Stattdessen werden im Ver-
trag die günstigsten Bedingungen angenom-
men und festgeschrieben. Zum Schaden des
Bauherrn.
Zu den häufigen Baugrundproblemen gehört
so genanntes drückendes Grundwasser. Dabei
kann es sich um aufstauendes Sickerwasser
oder auch einen hohen Grundwasserspiegel
handeln. Diese Besonderheitenmüssen bei der
Planung und Abdichtung des Kellers zugrunde
gelegt werden. Dazu liefert das Baugrundgut-
achten wichtige Messwerte, wie etwa langjäh-
rige Höchstwasserstände sowie Höhe und
Lage von Bemessungspunkten. Auch Angaben
zur Ableitung von Wasser etwa aus einer Drä-
nage oder aus Lichtschächten müssen mit den
zuständigenBehörden, oft demAmt für Grund-
stücksentwässerung oder der unteren Wasser-
behörde geklärt werden.
Gerade bei Bauplätzen an Flussauen oder in
Feuchtgebieten kann es zu einer so genannten
Wasserhaltung während der Bauphase kom-
men, mahnen die VPB-Bausachverständigen.
Dabei kannWasser in die Baugrube eindringen
oder sich dort hoch stauen. Das kann während
der Bauphase erhebliche Kosten hervorrufen,
denn in eine volle Baugrube hinein kann man
keinen konventionellen Keller bauen. Die Fach-
leute raten deshalb in solchen Fällen zum Bau
einer „Weißen Wanne“. Dabei handelt es sich
um eine Kellerkonstruktion aus wasserdichtem
Beton. Diese bautechnisch aufwändige Lösung
hat natürlich ihrenPreis. Da inder Regel imBau-
vertrag nur der Gegenwert eines konventionel-
len Kellers abgedeckt wird, müssen die Mehr-
kosten der „Weißen Wanne“ vom Hauskäufer
bezahlt werden. Das schlägt mit acht- bis zehn-
tausend Euro zusätzlich zu Buche – und das
gleich zu Beginn des Hausbaus.
Auch der Bodenaushub wird häufig nicht im
Bauvertrag erwähnt, konstatiert der VPB. Weil
aber mehrere hundert Kubikmeter Erdreich
nicht auf denheute üblichen kleinenGrundstü-
cken gelagert oder verteilt werden können,
muss der Aushub vor Baubeginn abgefahren
werden. Weil der Abtransport des Aushubs im
Vertrag nicht erwähnt ist, zahlt der Käufer not-
gedrungen das Extra. Natürlich wird der Keller
auch hinterher wieder beigefüllt. Auch dazu
muss dann wieder geeigneter Boden geliefert,
eingebaut und verdichtet werden. Auch das
verursacht Kosten.
Stadtnahes Wohnen ist beliebt. Überall verle-
gen Kommunen ihre Gewerbegebiete an den
Stadtrand und erschließen die alten Brachen
als Wohngebiete. Auch, dort warnt der VPB, ist
Vorsicht amPlatz, denn imgebrauchten Boden
schlummert manche Zeitbombe. Ist der Boden
durch Schwermetalle oder andere Gifte ver-
seucht, dannmuss er saniert und ausgetauscht,
der Aushub umweltfreundlich entsorgt wer-
den. Weil solche Fälle in der Regel auch nicht
vertraglich geregelt sind oder eine Garantie für
einen altlastenfreienBaugrund ausgeschlossen
ist, bleiben auch hier die – teils enormen –
Mehrkosten wieder am Bauherrn hängen.
Der VPB rät deshalb grundsätzlich dazu, die Er-
stellung eines Baugrundgutachtens imBauver-
trag festzuschreiben. Geklärt werden muss in
dem Zusammenhang ebenfalls, was genau im
Gutachten untersucht werden soll. Ein unab-
hängiger Bauberater hilft dabei, sinnvolle Un-
tersuchungen zu definieren, unsinnige zu ver-
meiden. Nur so kann sich der angehende
Hausbesitzer vor schlimmen Überraschungen
schützen und weiß von vornherein, was an Zu-
satzkosten eventuell auf ihn zukommt.
Verband Privater Bauherren | VPB
Viel kann passieren, wenn neue Gebäude unmittelbar neben
alten Häusern gebaut werden. Damit beim Ausschachten der
Baugrube der Altbau nicht ins Rutschen gerät, muss der Unter-
grund vorher genau untersucht werden. Das Baugrundgut-
achten liefert alle Informationen, die der Planer braucht, um
den Altbau am Abrutschen zu hindern und den geplanten
Neubau sicher zu gründen.
Foto: Verband Privater Bauherren
(VPB)- Regionalbüro Darmstadt